Fachinformationen für Ärzt:innen

Ergotherapie · Hausbesuch · Heilmittelverordnung · Blankoverordnung

Diese Seite richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und bietet eine kompakte, fachlich fundierte Übersicht zu Indikation, Verordnung und therapeutischem Potenzial der Ergotherapie im Hausbesuch. Alle Inhalte sind neutral formuliert und dienen der Orientierung im klinischen Alltag.

1. Potenziale der Ergotherapie im ärztlichen Behandlungspfad

Ergotherapie ist ein evidenzbasiertes Heilmittel, das funktionelle Einschränkungen alltagsnah, zielorientiert und umfeldbezogen behandelt. Sie ergänzt andere Heilmittel wie Physiotherapie, indem sie den Fokus auf Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit und Teilhabe legt.

Typische ergotherapeutische Kompetenzschwerpunkte

  • Training von Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL)
  • Motorisch‑funktionelle Therapie, insbesondere obere Extremität
  • Neurorehabilitation (z. B. Schlaganfall, MS, Parkinson)
  • Kognitive Therapie (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutivfunktionen)
  • Hilfsmittelberatung und Wohnraumanpassung
  • Schmerz‑ und Belastungsmanagement
  • Psychisch‑funktionelle Therapie bei Belastungs‑ und Anpassungsstörungen

Wann Ergotherapie besonders wirksam ist

  • funktionelle Einschränkungen den Alltag maßgeblich beeinträchtigen
  • motorische, sensorische und kognitive Faktoren zusammenwirken
  • Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld gefährdet ist
  • komplexe Alltagsanforderungen trainiert werden müssen
  • eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich ist

Ergotherapie und Physiotherapie – unterschiedliche Schwerpunkte

Physiotherapie fokussiert primär auf Bewegungs‑ und Funktionsverbesserung.
Ergotherapie ergänzt dies durch den Fokus auf:

  • zielgerichtete Handlungsausführung
  • Umsetzung motorischer Fähigkeiten in Alltagssituationen
  • kognitive und psychosoziale Einflussfaktoren
  • Umfeld‑ und Hilfsmittelanpassung

Damit adressiert Ergotherapie häufig andere therapeutische Fragestellungen oder ergänzt physiotherapeutische Maßnahmen sinnvoll.

2. Ergotherapie im Hausbesuch – Indikation und medizinische Begründung

Ein ergotherapeutischer Hausbesuch kann verordnet werden, wenn Patient:innen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen, oder wenn die Behandlung im häuslichen Umfeld therapeutisch notwendig ist.

Typische medizinische Gründe

  • eingeschränkte Mobilität
  • neurologische Erkrankungen
  • postoperative oder akute funktionelle Einschränkungen
  • starke Belastungsintoleranz oder Schmerzsymptomatik
  • chronische Erkrankungen mit Mobilitätseinschränkung

Therapeutische Gründe für den häuslichen Kontext

  • ADL‑Training im realen Umfeld
  • Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln
  • Wohnraumanalyse und Umfeldanpassung
  • Förderung von Selbstständigkeit im eigenen Wohnumfeld

Ein Pflegegrad oder eine Behinderung ist nicht erforderlich, kann aber die medizinische Begründung unterstützen.

3. Verordnung des Hausbesuchs (Muster 13)

Die Verordnung erfolgt auf dem Formular „Heilmittelverordnung“ (Muster 13).

  • Heilmittelbereich: Ergotherapie
  • „Hausbesuch: ja“ ankreuzen
  • kurze medizinische Begründung
  • Angabe der Frequenz und Anzahl der Einheiten

Die Abrechnung erfolgt gemäß Heilmittelrichtlinie.

4. Blankoverordnung in der Ergotherapie

Die Blankoverordnung (BVO) ermöglicht eine erweiterte therapeutische Entscheidungsfreiheit und ist für Ärzt:innen nicht budgetrelevant.
Sie wird aktuell in bestimmten Modellprojekten eingesetzt.

Grundprinzip

  • Ärztin/Arzt legt Diagnose und Heilmittelbereich fest
  • Therapeutin/Therapeut entscheidet über
    • Anzahl der Behandlungen
    • Dauer
    • Frequenz
    • konkrete Maßnahmen
    • ggf. Hausbesuche

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem Modellprojekt
  • Indikation gehört zu den freigegebenen Diagnosen
  • Therapeutische Einrichtung ist für die Blankoverordnung qualifiziert

Die Blankoverordnung ersetzt nicht die medizinische Begründung eines Hausbesuchs, ermöglicht aber eine flexiblere therapeutische Gestaltung, wenn der häusliche Kontext erforderlich ist.

5. Dokumentation und Zusammenarbeit

Eine kurze medizinische Begründung ist ausreichend, z. B.:

  • „Patientin aufgrund neurologischer Einschränkungen nicht mobil“
  • „ADL‑Training im häuslichen Umfeld erforderlich“

Eine kollegiale Abstimmung zwischen ärztlicher Praxis und Therapeut:innen unterstützt:

  • die Verlaufsbeurteilung
  • die Anpassung der Therapieziele
  • die Klärung von Hilfsmittelbedarf
  • die Indikationsprüfung für Folgeverordnungen

6. Kontakt für ärztliche Rückfragen

Viktoria Schöpe
Staatlich anerkannte Ergotherapeutin
E‑Mail: kontakt@mobile-ergo.com